Schutz vor schlechten Noten

LRS Notenschutz Extra:16 Bundesländer im Check

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  • Aktualisiert
Artikel aktualisiert am 06.12.2023

Was bedeutet Notenschutz bei besonderen Einschränkungen wie Legasthenie?
Teilleistungen wie Rechtschreibung und/oder Lesefertigkeit werden bei der Leistungsfeststellung weniger gewichtet oder gar nicht bewertet. Meist ist der Notenschutz im Zeugnis unter „Bemerkungen“ aufgeführt.

Die genauen Regelungen variieren etwas je nach Bundesland, da sie optional sind.
Lies dazu Unterschied zwischen Nachteilsausgleich und Notenschutz.

Folgende Beiträge passen:
Legasthenie Erlass
Nachteilsausgleich LRS
Definition Legasthenie – LRS von 1877 bis in die Gegenwart

LRS Notenschutz – Wichtige Fragen und Aspekte

Wie beantragst du den Notenschutz?

In der Regel ist für die Gewährung von Notenschutz eine Antragsstellung durch Eltern oder volljährige Schüler:innen bei der Schule zu stellen. Die Entscheidung trifft meist die Klassenkonferenz. Der folgende Antrag Notenschutz LRS dient als Orientierungshilfe.

Textvorschlag Antrag LRS Notenschutz - ohne Gewähr
Vorschlag: Formloser Antrag Notenschutz LRS ohne Gewähr

Beachte:
Auf jeden Fall solltest du Rücksprache mit der Schule halten und dich nach den Formalia für den Antrag auf Notenschutz erkundigen.
Beispielformular zu finden unter: Antrag Berlin Notenschutz LRS
In Berlin kann die Beantragung auch formlos erfolgen.

LRS Bewertung Grammatik

Die Bewertung von Grammatik bei LRS wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.

In Bayern fällt die Grammatik und auch die Zeichensetzung nicht unter den Notenschutz LRS.
In Berlin wird sie ab der achten Klasse bewertet und in SH erst ab Sekundarstufe II.
In Sachsen und Thüringen fallen unter Notenschutz nur explizit die Rechtschreibleistungen.

Maßnahmen LRS Notenschutz:

  • Stärkere Gewichtung mündlicher Beiträge
  • Keine Bewertung von Lese- und/ oder Rechtschreibleistungen in schriftlichen Arbeiten
  • Zurückhaltende Bewertung von Lese- Rechtschreibfertigkeiten
  • Verzicht auf lautes Vorlesen als Prüfungsinhalt
  • Anpassen der Arbeitsblätter im Anforderungsniveau

Unterschied Nachteilsausgleich Notenschutz

Der Nachteilsausgleich verändert die äußeren Rahmenbedingungen in Prüfungen, das Anforderungsniveau bleibt dabei unberührt. Die Gewährung folgt aus dem Gebot der Chancengleichheit.

GGArt. 3 Abs. 3 Satz 2
Recht auf Chancengleichheit Grundgesetz

Beim Notenschutz werden für die Leistungsbeurteilung gezielt Teilbereiche ausgenommen. Das Recht auf Chancengleichheit rechtfertigt eine Änderung des Maßstabs der Leistungsbewertung, muss jedoch nicht regelmäßig umgesetzt werden.
Quelle: BVerwG, Urteil vom 29.07.2015 – 6 C 35.14 – [ECLI:DE:BVerwG:2015:290715U6C35.14.0]

Schau dir als Zusammenfassung der wichtigsten Fragen das Video Notenschutz LRS an.

Legasthenie und Dyskalkulie: Notenschutz LRS
Notenschutz LRS

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Notenschutz bei LRS – Bundesländer im Check

Notenschutz lrs
LRS Notenschutz

Informiere dich nun im Einzelnen über die Regelungen in ganz Deutschland.

LRS Notenschutz Baden-Württemberg

Leistungsmessungen in Deutsch können alternativ oder zusätzlich verwendet werden. Dazu zählt auch, in Prüfungen individuelle Aufgaben zu stellen.

In anderen Fächern werden die Rechtschreibleistungen nicht gewertet.

Bis zur sechsten Klasse greift der Notenschutz für Leistungsbewertungen im Lesen oder im Rechtschreiben, wenn die Note mindestens ein halbes Jahr schlechter als ausreichend ist.

Ab Klasse 7 kann ein Abweichen von der Leistungsmessung nur in besonders begründeten Ausnahmefällen gewährt werden.
Möglich ist ein Notenschutz nicht in den Abschlussklassen nach der Grundschule und in den Jahrgangsstufen des Gymnasiums.

Bayern

Rechtliche Grundlagen: BayEug Art. 52, BaySchO §34

Die Maßnahmen für den Notenschutz in Bayern sind klar geregelt und lassen sich im Handbuch individuelle Unterstützung, S. 46 ff (bei Vorliegen einer Lese- Rechtschreibstörung) nachlesen.

In der Regel wird die Rechtschreibung nicht gewertet. Ob mündliche Beiträge hauptsächlich in die Bewertung einfließen, wird im Einzelfall genau geprüft.

LRS Notenschutz Berlin

Sollte bereits in der Grundschule ein Notenschutz LRS zum Tragen gekommen sein, genügt in Berlin ein Bewilligungsantrag bei der Schulleitung auf Fortführung ab Klasse 7.
Eine erneute Überprüfung der Lese-Rechtschreibkompetenzen ist in dem Falle nicht notwendig.
Die Genehmigung duch die Schulleitung gilt für die Dauer eines Schuljahres.

Spezielle Richtlinie zum Notenschutz LRS in Berlin

Die Rechtschreibung wird in keinem Schulfach bewertet.
Ab der 8. Klasse fließen Grammatik und Rechtschreibung in die Benotung ein.

Brandenburg

Bis Klasse 4 Grundschule können schriftliche Beurteilungen zur Lernentwicklung im Lesen, Schreiben oder auch Rechnen die Notengebung ersetzen.

Bis Klasse 10 kann auf Zensuren im Rechtschreiben und/oder Lesen verzichtet werden, auch zugunsten einer stärkeren Gewichtung der mündlichen Beiträge.

In der Sekundarstufe II ist für die Bewilligung des Notenschutzes oder den Fortbestand ein fachärztliches Gutachten in Zusammenarbeit mit den Schulpsycholog:innen erforderlich. Entschieden wird in der Jahrgangskonferenz.

Bremen

Eine Anpassung der Notengebung ist möglich, wenn eine Veränderung der Prüfungsbedingungen bei gleichen fachlichen Anforderungen nicht ausreichen.

Und zwar:

  • Keine Zensur für Rechtschreibung
  • Verbale Beiträge werden in den Fremdsprachen stärker gewichtet, aber nicht in den Abschlussprüfungen

In der Sek. II ist in Bremen ein Notenschutz LRS möglich, wenn die unveränderliche und erhebliche Lese-,Rechtschreibstörung in Sek. I schriftlich festgehalten wurde.

Voraussetzung ist die Diagnostik des ReBUZ.

Hamburg

Bei Schüler:innen, deren Leistungen im Lesen und Rechtschreiben bei Testungen in einem sehr schwachen Bereich liegen, kann von der Bewertung der Lese- und Rechtschreibleistungen in Klassenarbeiten und sonstigen schriftlichen Arbeiten in allen Fächern abgesehen werden.

Hessen

Ein Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung ist jeweils für ein Schulhalbjahr möglich.

Besondere Formen der Abweichung von dem Maßstab der Leistungserhebung in Hessen:

  • Nachkorrektur durch SuS mit unterschiedlichen Vorgaben
  • Wiederholung der Prüfung
  • Multiple-Choice-Fragen anstelle längerer schriftlicher Antworten
  • Teilbewertung von Rechtschreibleistungen

Nach § 7 VOGSV wird der Notenschutz in Hessen nur im Zeugnis erwähnt, wenn er aufgrund von Fördermaßnahmen (Binnendifferenzierung, gesonderte Lerngruppen) entsteht.

Mecklenburg Vorpommern

Der Notenschutz LRS in Mecklenburg Vorpommern stellt eine Einzelfallentscheidung dar und gilt jeweils für ein Schuljahr.

Unter anderem:

  • Lesen und Rechtschreibfertigkeit bleibt in Deutsch und Fremsprachen unberücksichtigt
  • Bewertung der erbrachten Leistungen in Bezug auf den erreichten individuellen Lernstand mit pädagogischer Anerkennung von Anstrengung und Lernfortschritt
  • individuelle Bewertung von Teilbereichen für einen begrenzten Zeitraum

Bedingung:
Die Leistungen mussten mindestens ein Halbjahr lang als mangelhaft oder ungenügend bewertet sein.

Niedersachsen Notenschutz LRS

In Abgangs- und Abschlusszeugnissen bleiben die Anpassungen der Leistungsmessung in Niedersachsen unerwähnt, es sei denn Schüler:in oder Eltern wünschen ausdrücklich eine Bemerkung im Zeugnis.

Der Notenschutz greift in der Förderphase, unabhängig davon kann die mündliche Mitarbeit für die Zensurengebung stärkeres Gewicht haben.

LRS Notenschutz NRW

Im Einzelfall kann in schriftlichen Arbeiten auf die Beurteilung der Rechtschreibkompetenz verzichtet werden.

Für die Zeugnisnote im Fach Deutsch gilt, dass der Anteil der Rechtschhreibleistung gar nicht bzw. zurückhaltend gewichtet wird.

Rheinland-Pfalz

Jegliche Abweichungen von den allgemeinen Maßstäben der Leistungsbeurteilung müssen in den Förderplänen stehen.

Maßnahmen:

  • verbale Leistungsfeststellung ersetzt schriftliches Abprüfen
  • in der Förderphase kann die Bewertung in der Förderphase von schriftlichen Klassenarbeiten ausgesetzt werden

In den Abgangs – und Abschlussklassen kann auf Antrag der Einbezug der Rechtschreib- und Leseleistung in die Notengebung wegfallen.

Saarland

In Absprache mit den Eltern können verbale Beurteilungen die Zensurengebung in Klassenarbeiten ersetzen.
Bis Klasse 9 sind für die Zeugnisnoten Sprach- und Sachrichtigkeit sowie die mündliche Mitarbeit ausschlaggebend.

Fehlerhafte Rechtschreibung wird gekennzeichnet, jedoch nicht benotet.

Sachsen

Voraussetzungen für den Notenschutz als pädagogische Maßnahme sind:

  • die Leistung in Rechtschreiben wird über einen nicht absehbaren Zeitraum schlechter als ausreichend sein
  • zeitlich befristet
  • Einverständnis der Eltern ist notwendig
  • zusätzliche Fördermaßnahmen in der Zeit auf Notenverzicht

Sachsen-Anhalt

Der Verzicht auf eine Leistungsbewertung ist grundsätzlich zeitlich befristet.
Handelt es sich um eine sehr kurzfristige Maßnahme entscheidet die Klassenlehrkraft. Langfristige Entscheidungen erfolgen im Rahmen der Klassenkonferenz.

Beispiele für zeitlich befristeten Notenschutz Legasthenie:

  • mündliche Bewertung
  • verringertes Anforderungsprofil beim Leseverständnis im Umfang
  • Lückendiktat
  • Modifizierung der Fehlerbewertung im Bereich Rechtschreibung
  • Verzicht auf Benotung in Teilbereichen

Schleswig- Holstein

  • Die Maßnahme Notenschutz basiert auf dem abgeschlossenen LRS Anerkennungsverfahren.
  • Verzicht auf Bewertung von RS und Grammatik bis Ende Sek.I
  • Notenschutz in der Sekundarstufe II kann ohne erneute Sitzung der Klassenkonferenz gewährt werden.
  • In der Sek. II kann in Deutsch die Rechtschreibung zurückhaltend gewichtet werden. In anderen Fächern fällt der Punktabzug wegen mangelhalfter RS weg.

Thüringen

In der Schuleingangsphase erfolgt die Leistungseinschätzung auf verbaler Basis.

Auf die Bewertung der Leistungen eines Schülers durch Noten kann aus pädagogischen Gründen in Einzelfällen zeitweilig verzichtet werden; die Entscheidung erfolgt auf Beschluss der Klassenkonferenz durch den Schulleiter. Der Verzicht auf Noten kann auf einzelne Unterrichtsfächer oder Teilbereiche einzelner Unterrichtsfächer beschränkt werden. Das zuständige Schulamt ist über den zeitweiligen Notenverzicht zu unterrichten.

§ 59 Abs. 6 ThürSchulO

In Abschlussprüfungen, Abitur, Zeugnissen sowie in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe ist ein Notenschutz nicht zulässig.

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